Darüber unterhielten sich die Kollegen der Spanischsprachigen Abteilung mit dem Staatsanwalt Aníbal Emery im Morgenprogramm Matinal 610. Diese Kampagne steht unter dem Motto „No vendas tu cédula“, zu Deutsch „Verkaufe nicht deinen Personalausweis“. Damit ruft die Staatsanwaltschaft die Bevölkerung dazu auf, Straftaten im Zusammenhang mit den Wahlen anzuzeigen. Emery erklärte, dass am Wahltag ab 06:00 Uhr morgens das Überwachungszentrum der Generalstaatsanwaltschaft öffnet. Dort kann man entweder telefonisch oder persönlich Anzeige erstatten. Es wird auch Auskunft gegeben über Wahlverstöße. Verboten sind laut dem Staatsanwalt der Verkauf des Personalausweises, der Kauf von Stimmen, Versammlungen bis zu 200 Meter vor dem Wahllokal, sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken während des Wahlprozesses.
Das von der Staatsanwaltschaft veröffentliche Material wurde in den Sprachen Guaraní und Spanisch publiziert und es gibt auch ein Video in Gebärdensprache. Zudem plant die Staatsanwaltschaft, in den kommenden Tagen gedrucktes Material zu verbreiten, das an die zuständigen Staatsanwälte der jeweiligen Departamente verteilt wird. In jedem Departament gibt es mehrere Staatsanwälte, die Beschwerden entgegennehmen werden. Für den Chaco zuständig sind folgende Staatsanwälte: In Filadelfia, Loma Plata und Mariscal Estigarribia Héctor Andrés Velázquez und César Alberto Sosa. Für die Städte Villa Hayes, Benjamín Aceval, Fortín José Falcón, General Manuel Bruguez, Nanawa und Nueva Asunción zuständig sind Fernando Ariel González, Irán de Jesús Suárez und Armín Manuel Echeguren. In Alto Paraguay ist die Staatsanwältin Teresilde Fernández Álvarez für Fuerte Olimpo und Bahía Negra zuständig. Fälle in Carmelo Peralta, Puerto Casado und Puerto Sastre werden von Fredy Arnaldo Fernández behandelt. Am Sonntag, den 30. April, beginnen die Wahlen um 07:00 Uhr morgens und schließen um 17:00 Uhr. Über 4.700.000 Paraguayer dürfen an dem Tag wählen gehen. (ZP-30/ HOY/ Archiv ZP-30)