In Filadelfia hat am Freitag eine Infoveranstaltung über Sorge- und Umgangsrecht von getrenntlebenden Eltern stattgefunden

Eingeladen hatte das Frauen-, Kinder- und Jugendamt der Gobernación Boquerón. An dem Nachmittag ging es im Sitz der Departament-Regierung um die Ausgestaltung des Umgangs der Elternteile mit den gemeinsamen Kindern. Die Gouverneursgattin, Ruthie Bergen, betonte zur Einleitung, wie wichtig es sei, sich zu informieren. So oft seien Eltern, die sich trennen, schlecht informiert, und wüssten deshalb nicht Bescheid, um das Sorge- und Umgangsrecht, gab Frau Bergen zu bedenken.

Der Nachmittag sah so aus, dass anschließend die Richterin für Kinder- und Jugendrecht des Deparamtens Boquerón, Rossana Ortíz, einen Vortrag hielt, über Vereinbarungen, die in diesem Thema rechtlich möglich sind, welche Bürogänge notwendig sind und wann welches Gericht zuständig ist. Es ging spezifisch um Vereinbarungen darüber, wo das Kind im Falle einer Trennung wohnen wird; – da spricht man von „acuerdo de convivencia“, und wie das Besuchsrecht des anderen Elternteils aussehen soll; dann ist von „acuerdo de relacionamiento“ die Rede.

Das paraguayische Gesetz besagt unter anderem, dass im Falle einer Trennung der Eltern, das Kind bis zu einem Alter von fünf Jahren vorzugsweise bei der Mutter bleiben muss. Es sei denn, der Vater erhebt Anzeige gegen die Mutter, wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und kann vor Gericht ausreichend belegen, dass das gemeinsame Kind bei der Mutter nicht gut aufgehoben ist. Zur Sprache kam auch der Umgang mit einem eventuellen neuen Partner in der Beziehung zum Kind. Zu bedenken gab man, dass die Begriffe „Stiefmutter“ und „Stiefvater“, eher negativ behaftet sind. Nach dem Vortrag gab es Zeit, sich über Fragen, Erfahrungen und Anliegen auszutauschen; – auch, um Fragen an die Sachverständigen zu richten.

(ZP-30/Archiv)