Das Standesamt stellt Geburtsurkunden online aus

Diese können neuerdings über die Internetseite des sogenannten „Registro Civil“ angefordert werden. Gerhard Penner vom Standesamt in Loma Plata erklärte gegenüber Radio ZP-30 den Prozess, um die Urkunde auf dem Mobiltelefon oder Computer zu erhalten. Dafür klickt man auf der Internetseite der Behörde das Feld für die elektronische Ausstellung von Dokumenten an. Man gelangt dann auf das Portal „Carpeta Ciudadana“, wo mehrere Verfahren ersichtlich sind. Nach der Erstellung eines eigenen Profils kann man bei der Sparte „Registro Civil“ die Option für die Geburtsurkunden anklicken. Danach erscheint eine Registerkarte mit der Option „Neu erstellen“. Klickt man auf das Feld „Ok“, gelangt man bis zur Zahlungsmethode. Die Geburtsurkunde ist dann auf dem Mobiltelefon oder Computer verfügbar.  

Herr Penner wies darauf hin, dass die Geburtsurkunde nur dann online erhältlich ist, wenn die Person bereits im Zivilregister eingetragen ist. Die Neueinschreibungen müssen persönlich beim Standesamt getätigt werden. Penner erklärte, dass es einige Zeit dauern würde, bis neu eingeschriebene Personen in das nationale Register eingetragen werden. Die Daten werden nämlich in zwei Büchern gleichzeitig vermerkt. Wenn diese voll sind, werden sie zur Zentrale nach Asunción geschickt, und dort werden die Daten in das nationale System eingetragen.  

Das Standesamt für das Departament Boquerón befindet sich in Loma Plata in demselben Gebäude wie der Buchhandel und ist zu den gewöhnlichen Bürozeiten geöffnet. Gemacht werden Einschreibungen in das Geburts-, Sterbe- und Eheregister. Der Standesbeamte Gerhard Penner wies darauf hin, dass es bei Sterbefällen eine Frist von 24 Stunden gibt, um die Person als verstorben zu melden. Danach laufe der Prozess den gerichtlichen Weg, so Penner. Für Einschreibungen in das Geburtsregister sind die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses erforderlich sowie die Personalausweise der Eltern. In dem Fall, dass keine Bescheinigung des Krankenhauses vorliegt, beispielsweise bei einer Hausgeburt, müssen sich zwei Zeugen beim Standesamt präsentieren und die Eltern müssen eine Meldebescheinigung, das sogenannte „Certificado de vida y residencia“, aufweisen. Einschreibungen in das Geburts- und Sterberegister sind kostenlos, für das Eheregister wird eine Gebühr von etwa 100.000 Guaraníes kassiert. (ZP-30/ Archiv ZP-30)