In Filadelfia findet heute Nachmittag eine Infoveranstaltung über Sorge- und Umgangsrecht von getrenntlebenden Eltern statt. Das Frauen-, Kinder- und Jugendamt der Gobernación Boquerón lädt zu einer Infoveranstaltung ein, wo es um die Ausgestaltung des Umgangs der Elternteile mit den gemeinsamen Kindern geht. Die Richterin für Kinder- und Jugendrecht des Deparamtens Boquerón, Rossana Ortíz, wird einen Vortrag darüber halten, welcherlei Vereinbarungen in diesem Thema rechtlich möglich oder vorgesehen sind. Danach soll Zeit für Dialog und Austausch sein.
Es geht darum, sich zu informieren und auszutauschen über Betreuungsmodelle für Kinder getrenntlebender Eltern. – Wie die nicht mehr zusammenlebenden Elternteile sich Sorgerecht und -pflicht teilen können und das auch innerhalb eines rechtlichen Rahmens vereinbart wird. ZP-30 unterhielt sich im Vorfeld der Veranstaltung mit der Gastgeberin, der Departamentsbeauftragten für Frauen, Kinder und Jugendliche, Sonia Schellenberg. Die mahnte, dass in Situationen von Trennung der Eltern, stehts das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse.
Kinder seien meist diejenigen, die am meisten unter der Trennung der Eltern leiden. Frau Schellenberg wies in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Konflikt-Situationen hin, die auftreten können. Zu oft gerieten Kinder im Streit der Eltern zwischen die Fronten, würden dann von einer Konfliktpartei als Trumpf oder Druckmittel eingesetzt und müssten mit drastischen Entscheidungen des einen oder anderen Elternteiles weiterleben, so die Beamtin. Richterin Ortíz wird deshalb heute nachmittag zunächst über die Gesetzeslage sprechen, die für das Sorge- und Umgangsrecht gilt; über Vereinbarungen, die in diesem Rahmen getroffen werden können, wenn es um die Art und den Umfang zum Beispiel der Zeit geht, die ein Elternteil mit seinem Kind verbringt. Nach dem Vortrag können die Teilnehmer mitgebrachte Fragen äussern und miteinander ins Gespräch kommen. Die Versammlung findet heute um 16 Uhr 30 im Sitz der Gobernación Boquerón, in Filadelfia statt. Alle Interessierten sind dazu eingeladen. (ZP-30/Bundesministerium für Justiz-Deutschland)
Der Rechnungshof hat Laptops für die Überwachung des Programms Hambre Cero erhalten. Wie La Nación schreibt, hat das doppelstaatliche Wasserkraftwerk Itaipú 250 Laptops zur Verfügung gestellt, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des staatlichen Schul-speise-programms zu gewährleisten. Mit den Laptops soll der Fonds für Lebensmittelversorgung an Schulen, Fonae, überwacht werden, sowie das Portal Ñangareko, das der Bevölkerung Transparenz über das Programm verschafft. Der paraguayische Direktor von Itaipú, Justo Zacharías, wies darauf hin, dass man sich bewusst für Laptops entschieden habe, um Kontrollen an verschiedenen Orten durchführen zu können.
Das Programm „Hambre Cero en las Escuelas“ hat die paraguayische Regierung im vergangenen Jahr eingeführt, mit dem Ziel, allen Kindern und Jugendlichen an staatlichen und vom Staat subventionierten Schulen ein Mittagessen anzubieten. Bis zur neunten Klasse sollen die Schüler das ganze Jahr hindurch in ihrer Schule eine warme Mahlzeit sowie Zwischenmahlzeiten, sogenannte „Meriendas“ erhalten. Im Januar 2024 war das Projekt von Staatschef Santiago Peña in den Kongress eingebracht und im April verabschiedet worden. Finanziert wird Hambre Cero von dem eigens dafür eingerichteten Fonds Fonae, dem Fonds für Lebensmittelversorgung an Schulen. Die Gelder für diesen Fonds kommen hauptsächlich von Lizenzgebühren und Entschädigungszahlungen der großen binationalen Wasserkraftwerke Yacyretá und Itaipú. Dazu kommen Ressourcen der Staatskasse, die für Schulmahlzeiten bestimmt sind. Das Programm Hambre Cero soll auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Die Regierung und Gouverneursämter bereiten sich schon darauf vor, die Lebensmittel zeit- und ordnungsgemäß an die jeweiligen Schulen zu liefern. (La Nación/ Archiv ZP-30)
Neue Rechte für arbeitende Schwangere. Im Dezember hat Staatspräsident Santiago Peña ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz von Schwangeren vorsieht, die auf Arbeit gehen. Das Gesetz 7 tausend 383/2024 soll arbeitenden Schwangeren die Möglichkeit geben, während ihrer Arbeitszeit zu den vorgeburtlichen Kontrollen zu gehen, ohne dafür Einbußen beim Gehalt zu kassieren. Última Hora hat sich über die neuen Regelungen mit der Direktorin für die Förderung berufstätiger Frauen im Arbeitsministerium, Patricia Luchin Rumak, unterhalten.
Laut Rumak haben Schwangere nach dem neuen Gesetz das Recht, ihren vollen Lohn ausgezahlt zu bekommen, wenn sie zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen und wenn damit weitere Kontrolltermine und Tests verbunden sind. Wenn es zu Komplikationen kommt, die Schwangere krank ist, und länger zu Hause bleiben muss, kann sie sich in der Situation auf das Gesetz 6 tausend 738 vom Jahr 2021 berufen, wo es um die Arbeit von zu Hause aus geht. Pflicht für die Schwangere ist laut Gesetz, ihren Arbeitgeber mindestens zwei Tage im Voraus über einen anstehenden Kontrolltermin zu informieren, mit Ausnahme bei Notfällen. Das Gesetz 7 tausend 383 ist seit Dezember in Kraft, jedoch haben die zuständigen Behörden 120 Tage Zeit, ein Reglement auszuarbeiten und umzusetzen. Berufstätige Schwangere können von dem Gesetz trotzdem bereits profitieren.
Um sicherzugehen, dass die Regelung eingehalten wird, sind Behörden ausgewählt worden, welche die entsprechenden Kontrollen ausführen. Im staatlichen Sektor wird das Finanz- und Wirtschaftsministerium Wege finden, um zu kontrollieren, ob Arbeitgeber und Schwangere sich an die Vorschriften halten, im Privatsektor wird das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit, Mtess, kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder zwischen 50 und 100 Tagelöhnen. Bei Wiederholung der Tat das Doppelte. Bußgelder, die nach Missachtung der Rechte von Schwangeren am Arbeitsplatz eingehen, kommen laut dem Gesetz dem Mtess zugute und sollen dafür genutzt werden, dieses Gesetz bekanntzumachen und umzusetzen. (Última Hora/ Archiv ZP-30)
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