Morgennachrichten von Radio ZP-30 am 8. Juli 2022

US-amerikanische Experten setzen die Inspektionen zur Öffnung des US-Marktes für paraguayisches Fleisch fort. Wie der nationale Tiergesundheitsdienst, Senacsa, laut IP Paraguay mitteilte, wird eine Delegation von Fachleuten aus den USA, kommende Woche Paraguay besuchen. Und das im Rahmen der Öffnung des paraguayischen Fleischmarktes für die Vereinigten Staaten. Genau gesagt, werden die Experten am 10. Juli eintreffen. Am Montag beginnt ihre Inspektion mit dem Besuch von Labors, am Dienstag besuchen sie dann verschiedene Fleischverarbeitungsbetriebe, so der Senacsa-Vorsitzende, José Carlos Martin. Er fügte hinzu, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres 164 Tausend Tonnen Rindfleisch im Wert von 877 Millionen Dollar exportiert wurden. Der nationale Rinderbestand liegt bei rund 13 Millionen 500 Tieren, wovon fast ein Drittel schlachtreif sind. (IP Paraguay)

Die Arbeiten an der Ruta de la Leche gehen weiter. Mit einem Großaufgebot an Maschinen und Personal wurden in den letzten Tagen die Bauarbeiten an der Ruta de la Leche in der Region West intensiviert, wie das Ministerium für öffentliche Bauten und Kommunikation, MOPC, auf seiner Internetseite schreibt. Abschnitt zwei wurde bereits komplett mit einer Basis ausgestattet, und auch beim Abschnitt eins sind die Arbeiten im vollen Gange. Dort wird an verschiedenen Stellen gearbeitet, wie zum Beispiel Erdaufschüttungen, Entfernen von Säulen und Reinigung des Geländestreifens. Im dritten Abschnitt begannen die Arbeiten an der Strecke ebenfalls vor einigen Tagen mit der Säuberung des Geländestreifen. (MOPC)

Das MOPC erinnert an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Straßen. Darüber schreibt das Ministerium für öffentliche Bauten und Kommunikation auf seiner Internetseite. Mit dem Beschluss Nummer 1.563/22 erinnert das MOPC, an das Gesetz mit dem Titel «Nationaler Verkehr und Straßensicherheit». Dieses legt Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge auf den asphaltierten Straßen des paraguayischen Straßennetzes und die Aktualisierung der Beschilderung fest. Unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften variieren die Höchstgeschwindigkeiten je nach Gebiet, ob ländlich oder städtisch. In städtischen Gebieten wird die Höchstgeschwindigkeit von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Auf Fern- und Landstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 Kilometer pro Stunde und in ländlichen Gebieten 110 Kilometer pro Stunde. (MOPC)


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