Festgelegt werden die landesweiten Impfungen in den Resolutionen 1700, 1701 und 1702, vom 2. November. Die Tiergesundheitsbehörde, Senacsa, verfügt darin, dass die erste Impfperiode für Rinder und Büffeltiere gegen Maul- und Klauenseuche am 19. Februar beginnt, und am 22. März endet. Die Impfungen können dann bis zum 5. April offiziell registriert werden. So steht es in der Resolution 1700/23.
Die Resolution 1701/23 legt den Zeitraum fest, in dem Kälber und Jungrinder und auch von Büffeltieren, die Aftosa-Impfung bekommen sollen. Das ist vom 6. Mai bis 7. Juni, und bis zum 14. Juni müssen diese Impfungen bei Senacsa eingetragen werden.
Die Resolution 1702/23 betrifft die Impfung gegen Brucellose, die weiblichen Jungtieren verabreicht wird. Die erste Impfung dieser Art bekommen die Jungrinder und -Büffel im nächsten Jahr im Zeitraum vom 6. Mai bis 7. Juni und bei Senacsa muss auch diese Impfung bis spätestens 14. Juni bei Senacsa registriert werden. (ZP-30/Senacsa)