Anhebung des Mindestgehaltes

Für die Mitglieder der Asociaciones Civiles Chortizer Komitee Fernheim und Neuland:        
Die Sozialversicherung der Chacokolonien gibt folgendes bekannt:
Erstens: Auf Grund der Anhebung des nationales Mindestgehalts wird die interkoloniale Preisliste für Dienstleistungen in den Hospitälern der drei Kolonien mit dem selben Prozentsatz angepasst.
Zweitens: Die Eigenleistung der Patienten, die nach dem Statut 2, 5 Mindesgehälter beträgt, wird von 4.560.138 Gs. auf Gs. 4.911.268 angehoben. Drittens: Die Alters-, Witwen- und Invalidenrente, die  nach dem Statut 20% vom Mindesthgehalt beträgt, wird von Gs. 364.811 auf Gs. 392.901 angehoben.
Diese Erhöhungen werden vom Anstieg des nationalen Mindestgehaltes veranlasst und sind gültig ab dem 1. Dezember.
Gezeichnet: Dr. Heinz Alfred Bartel, Leiter vom Oberschulzenrat